GSG-Pooling (gewerblich)
Der Verbrauch von Gewerbetreibenden liegt oftmals unterhalb einer Grenze von 100.000 KWh p.a. und kommt damit nicht für eine „leistungsgemessene“ Abrechnung (Lastgangkunde) in Frage. Die Teilnahme am „GSG Pooling“ erlaubt auch Gewerbekunden, ihren Energiebedarf bundesweit auszuschreiben und dadurch beste Konditionen zu erzielen. Der Jahresverbrauch mehrerer Abnahmestellen wird gebündelt und in der Summe ausgeschrieben.
Für den Energieversorger ergeben sich daraus interessante Strommengen, die sie preislich attraktiver gestalten können. NENAG erstellt einmal pro Quartal ein Abnahmeportfolio, das eine bestimmte Abnahmemenge erreichen muss. Vorteil für die Teilnehmer einer Bündelausschreibung ist neben dem günstigen Strompreis auch eine Preisgarantie (Netzentgelte, Steuern und Abgaben ausgenommen), die nach Wunsch für 1, 2 oder 3 Jahre vertraglich zugesichert wird.
Neben der Beteiligung an einer konkreten Ausschreibung kann der Kunde bei der NENAG auch allgemein Interesse am Pooling bekunden und der NENAG seine Verbrauchsdaten mitteilen. Bei der nächsten Ausschreibung wird er automatisch über das Angebot informiert.
Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Bündelausschreibung:
- Bestätigung der Teilnahme am „Pooling“
- Beendigung/Kündigung des aktuellen Energievertrags zum einheitlichen neuen Lieferbeginn (wird bei der Ausschreibung vorgegeben)
- Einheitlicher Beginn des neuen Energieliefervertrags
- Einheitliche Vertragslaufzeit (1, 2 oder 3 Jahre)
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Immer gute Energie.
in Kooperation